Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir Sie,
die Versicherungspolice und die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur ersten
Besprechung mitzubringen, sofern Sie nicht bereits mit der Versicherung Kontakt
aufgenommen und den Fall angemeldet haben.
Unter gewissen Voraussetzungen sieht die Zivilprozessordnung die Gewährung der
unentgeltlichen Rechtspflege vor. Ist es dem Gesuchsteller – auf Grund seiner
Einkommens- und Vermögenssituation – nicht möglich ist, die Gerichts- und
Anwaltskosten selber zu tragen, übernimmt der Kanton die Bevorschussung dieser
Kosten. Kommt der Gesuchsteller später wieder zu Vermögen, hat er dem
zuständigen Kanton jedoch die vorgeschossenen Kosten zurückzuerstatten. Wir
prüfen für Sie, ob ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt
werden kann.
D I E E N T S C H Ä D I G U N G D E S A N W A L T S
I M G E R I C H T L I C H E N V E R F A H R E N
Was der Anwalt von seinem Mandanten für seine Bemühungen in einem Verfahren
vor Gericht oder vor Behörden fordern darf, ist grundsätzlich im gesetzlichen
Anwaltstarif geregelt. Nach diesem Anwaltstarif wird das Honorar im Allgemeinen
nach dem Streitwert, also nach dem vermögensmäßigen Interesse der Parteien am
Streit, bemessen.