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Mediation

Einen Konflikt nachhaltig beizulegen ist oberstes Ziel der Mediation. Mit Hilfe einer neutralen Drittperson und ihm Rahmen eines strukturierten Verfahrens soll die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien wieder soweit möglich sein, dass eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. 


Insbesondere im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder bei erbrechtlichen Konflikten schafft ein fairer, transparenter und effizienter Verfahrensablauf die Möglichkeit, einen Konflikt einvernehmlich beizulegen.


Gerne beraten wir Sie in Bezug auf die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen ein Mediationsverfahren eröffnen kann.


Eine Mediation ist grundsätzlich in allen Konfliktfeldern möglich,

bietet sich aber insbesondere an bei:

 

  • Ehescheidung (inkl. Kinderbelange)

  • Ehetrennung

  • Erbstreitigkeiten (auch im Rahmen einer Erbteilung)

  • Konflikte innerhalb der Familie (Nachfolgeregelungen von Firmen
    oder in der Landwirtschaft)

  • arbeitsrechtliche Konflikte


Unsere Mediatorin: